Ingenieur- und Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Ulrike Pennekamp
Für die Erstellung von Gutachten
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Die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige dient der neutralen Dokumentation und Ermittlung von Sachverhalten und wird in vielen Bereichen gewünscht bzw. notwendig. Ein Gutachten kann z.B. Auskunft über den Wert einer Immobilie beim Kauf/Verkauf, Aufschluss bei Uneinigkeit in Grenz- und Grundstücksfragen oder der Urteilsfindung in gerichtlichen Auseinandersetzungen geben.
• Qualifizierte Gutachten in Grenz- und Grundstücksfragen für die Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten
• Qualifizierte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (z.B. bei Kauf/Verkauf einer Immobilie, für Erbauseinandersetzungen, Beleihen von Grundstücken u.a.)
• Beweissicherungsmessungen mit Dokumentation vor, während und nach Fertigstellung eines Bauwerkes
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- Rechtssichere und unabhängige Wohnflächenermittlung Der BGH hat am 18. November 2015 entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Das heißt, wer die genaue Größe seiner Wohnung nicht kennt, verschenkt möglicherweise jeden Monat bares Geld. Eine präzise Bestimmung der tatsächlichen Mietfläche kann sich daher rechnen. Gerne berechnen wir für Sie die korrekten Flächen.
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