Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Dipl.-Ing. Ulrike Pennekamp
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)
Regerstraße 3
42549 Velbert

Kontakt

Telefon: 0 20 51 – 80 09 43 – 0
Telefax: 0 20 51 – 96 72 31
E-Mail: post@pennekamp-velbert.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 196 836 855

Aufsichtsbehörde

Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 31, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover

Geltungsraum der Versicherung:
Bundesrepublik Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mitgliedschaften:

Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Luisenstr. 46, 10117 Berlin,
http://www.bdvi.de

Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Bau NW, Carlsplatz 21, 40213 Düsseldorf,
http://www.ikbaunrw.de

Rechtsgrundlagen Vermessungs- und Katasterwesen NRW:

https://www.im.nrw/themen/vermessung/fachthemen/landesvermessung

Berufsrechtliche Regelung:

Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Ulrike Pennekamp ist zugelassen im Land Nordrhein-Westfalen und untersteht der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie ist gebunden an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein Westfalen ÖbVIG NRW (GVNW, S. 253-266).

Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer BauNW ist geregelt im Baukammerngesetz NW.

Leistungsabrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VermWertGebO NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW. Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, maßgebend.