Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Dipl.-Ing. Ulrike Pennekamp
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)
Regerstraße 3
42549 Velbert
Kontakt
Telefon: 0 20 51 – 80 09 43 – 0
Telefax: 0 20 51 – 96 72 31
E-Mail: post@pennekamp-velbert.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 196 836 855
Aufsichtsbehörde
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 31, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Geltungsraum der Versicherung:
Bundesrepublik Deutschland
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Mitgliedschaften:
Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Luisenstr. 46, 10117 Berlin,
http://www.bdvi.de
Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Bau NW, Carlsplatz 21, 40213 Düsseldorf,
http://www.ikbaunrw.de
Rechtsgrundlagen Vermessungs- und Katasterwesen NRW:
https://www.im.nrw/themen/vermessung/fachthemen/landesvermessung
Berufsrechtliche Regelung:
Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Ulrike Pennekamp ist zugelassen im Land Nordrhein-Westfalen und untersteht der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie ist gebunden an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein Westfalen ÖbVIG NRW (GVNW, S. 253-266).
Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer BauNW ist geregelt im Baukammerngesetz NW.
Leistungsabrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VermWertGebO NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW. Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, maßgebend.