Der BGH hat am 18. November 2015 entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Das heißt, wer die genaue Größe seiner Wohnung nicht kennt, verschenkt möglicherweise jeden Monat bares Geld. Eine präzise Bestimmung der tatsächlichen Mietfläche kann sich daher rechnen. Gerne berechnen wir für Sie die korrekten Flächen.